NEU EMR-Anerkennung

 

Ich freue mich euch mitzuteilen, dass ich mit der Fussreflexzonen-Therapie nun auch mit dem EMR-Qualitätslabel ausgezeichnet bin.

 

Was heisst das für Sie als KlientIn?

  1. Zuerst sei erwähnt, dass die Fussreflexzonen-Therapie eine Heilmethoder der Komplementärmedizin ist. Darum wird sie nicht von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.

  2. So kann nur wer eine Zusatzversicherung besitzt und auch die entsprechende Leistungsvereinbarung hat, einen Teil der Behandlungskosten bei der Krankenkasse zurückfordern (siehe Info). Ein Vorteil der Zusatzversicherung ist die Franchisen-Unabhängigkeit. So besteht die Möglichkeit, direkt Leistungen zu beziehen.

  3. Klären Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse ab, ob allenfalls meine Leistungen übernommen werden.