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Ich freue mich euch mitzuteilen, dass ich mit der Fussreflexzonen-Therapie nun auch mit dem EMR-Qualitätslabel ausgezeichnet bin.
Was heisst das für Sie als KlientIn?
- Zuerst sei erwähnt, dass die Fussreflexzonen-Therapie eine Heilmethoder der Komplementärmedizin ist. Darum wird sie nicht von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.
- So kann nur wer eine Zusatzversicherung besitzt und auch die entsprechende Leistungsvereinbarung hat, einen Teil der Behandlungskosten bei der Krankenkasse zurückfordern (siehe Info). Ein Vorteil der Zusatzversicherung ist die
Franchisen-Unabhängigkeit. So besteht die Möglichkeit, direkt Leistungen zu beziehen.
- Klären Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse ab, ob allenfalls meine Leistungen übernommen werden.