Corona-Virus - 27.04.2020 - wie geht es weiter?

Der Bundesrat hat am Donnerstag, 16. April 2020, die schrittweise Lockerung des Lockdowns angekündigt: Ab 27. April 2020 dürfen nebst Coiffeursalons, Kosmetikstudios und Therapiepraxen auch Ernährungspraxen ihre Betriebe wieder aufnehmen.

 

Der Waldwichtel (Bild) weist mir den Weg in die richtige Richtung. Diesen Weg möchte ich beschreiten und die Information des Bundesrates bestärkt mich darin, meine Praxistätigkeit ab 27. April 2020 step by step wieder zu normalisieren bzw. persönliche Beratungen wieder anzubieten.

 

Selbstverständlich halte ich mich bei meinen Beratungen an die Weisungen des Bundesrates sowie an das COVID-Schutzkonzept des Berufsverband epb-schweiz (gültig ab 27.04.2020):

  • nur Einzelsettings
  • Klient/in und Beraterin reinigen sich regelmässig die Hände
  • Klient/in und Beraterin halten mind. 2 Meter Abstand zueinander. Den Klienten stehen auf Wunsch Masken zur Verfügung.
  • kein Körperkontakt / kein Händeschütteln
  • Nach jeder Beratung Desinfektion von Tisch, Stuhl, Türklinken, Treppengeländer, alle Materialien sowie Raum gut durchlüften
  • Wer sich kränklich fühlt oder krank ist (Grippe, Fieber und/oder Husten) kommt nicht in die Praxis und verschiebt den Termin. Dies gilt auch für mich als Beraterin!
  • Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituation, um den Schutz zu gewährleisten

Ich freue mich, Sie bald wieder persönlich beraten zu dürfen.

Geniessen Sie das schöne Frühlingswetter und bleiben Sie nach wie vor gesund.